Facharztkonsultation

Informationen für Patienten und Patientinnen

Konsultationsanfrage

Personen, die unter Symptomen im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern leiden, sollten zunächst ihren Hausarzt aufsuchen, der die Symptome beurteilen und andere Diagnosen ausschließen kann.

Bei Bedarf kann der Patient oder die Patientin in Absprache mit dem Hausarzt oder der Hausärztin eine fachärztliche Beratung durch einen MedNIS-Konsiliararzt oder eine MedNIS-Konsiliarärztin in Anspruch nehmen.
 
Für den Fall, dass der Patient oder die Patientin keinen Hausarzt hat, kann hier direkt mit MedNIS Kontakt aufgenommen werden.

Der Hausarzt oder die Hausärztin oder gegebenenfalls MedNIS überweist den Patienten oder die Patientin an einen MedNIS-Konsiliararzt oder eine MedNIS-Konsiliarärztin, der oder die direkt mit dem Patienten oder der Patientin Kontakt aufnimmt, um einen Termin zu vereinbaren.

 

Was kann der Patient oder die Patientin bei einer MedNIS-Konsultation erwarten?

  • Ernst genommen werden
  • Ausfüllen des Fragebogens "Elektromagnetische Felder und Gesundheit".
  • Beantwortung von Fragen aus einer ausführlichen Anamnese
  • Beantwortung von Fragen zu anderen Faktoren, die zum Auftreten der Symptome beitragen können
  • Eine detaillierte Differenzialdiagnose erhalten
  • Klinische Untersuchungen oder Empfehlungen für weitere Untersuchungen je nach Relevanz durchführen
  • Behandlungsvorschläge erhalten 
  • Eine Kopie des Konsiliumsberichts erhalten
  • Ein Zertifikat erhalten (notfalls mit einer Beschreibung der funktionellen Impotenz anstelle der EHS-Diagnose, da nicht anerkannt)
  • Eine potenzielle EMF-Exposition in der Praxis (unterschiedliche Vorkehrungen je nach den Möglichkeiten der Ärzte). Die Telekonsultation per Videokonferenz ist eine mögliche Alternative.

Diese Konsultation wird nach dem KVG zum TARMED-Tarif abgerechnet und vergütet. Ob die Krankenkasse die Kosten für die Konsultation erstattet, hängt von der Franchise, dem Selbstbehalt und dem Versicherungsmodell ab (z. B. HMO, Hausarzt oder Telmed).

Die Vertraulichkeit der Daten während Ihrer medizinischen Behandlung wird durch die Einhaltung aller anwendbaren Bestimmungen über die Schweigepflicht im schweizerischen Strafgesetzbuch (vgl. Art. 320 und 321 StGB) und über den Datenschutz (vgl. Bundesgesetz über den Datenschutz, DSG, SR 235.1 und Datenschutzgesetz Kanton Freiburg DSchG, SGF 17.1) gewährleistet. 

Informationen für die Ärzteschaft der medizinischen Grundversorgung

Wie melde ich ein fachärztliches Konsil an?

Hausärzte können ihre Patienten und Patientinnen an einen Konsiliararzt oder eine Konsiliarärztin des MedNIS-Netzwerks überweisen, um eine Fachberatung zum Thema Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern und Gesundheit in Anspruch zu nehmen. 

Nach der Konsultation verfasst der Konsiliararzt oder -ärztin einen Konsiliarbericht und leitet ihn an den Hausarzt oder an die Hausärztin weiter, der/die den Patienten/die Patientin weiter betreut. 

Wie werde ich Konsiliararzt bei MedNIS?

Das Schweizerisches medizinisches Beratungsnetz für nichtionisierende Strahlung (MedNIS) ist ein Netzwerk von Konsiliarärzten und -ärztinnen in der ganzen Schweiz, an die Hausärzte und -ärztinnen ihre Patienten und Patientinnen für eine Fachberatung zum Thema nichtionisierende Strahlung und Gesundheit überweisen können. 

MedNIS sucht Konsiliarärzte und Konsiliarärztinnen (5-10 %). Als Konsiliararzt von MedNIS arbeiten Sie mit dem Institut für Hausarztmedizin der Universität Freiburg zusammen. Mit MedNIS tragen Sie zur Verbesserung der medizinischen Behandlung der elektromagnetischen Hypersensibilität in der Schweiz sowie zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen auf diesem Gebiet bei. 

Zu den Pflichten gehören folgende:

  • Teilnahme an einer von MedNIS durchgeführten Grundausbildung zum Thema nichtionisierende Strahlung und Gesundheit.
  • Durchführung von Spezialsprechstunden gemäss den Behandlungsempfehlungen von MedNIS mit den Patientinnen und Patienten, die Ihnen zugewiesen werden.
  • Teilnahme an vierteljährlichen Qualitätszirkeln per Videokonferenz und individuellen Supervisionen nach Bedarf.
  • Teilnahme an der von MedNIS koordinierten Weiterbildung.
  • Teilnahme an der Rekrutierung von Patienten und Patientinnen für eine Forschungsstudie zur elektromagnetischen Hypersensibilität. 

Qualifikationen und Kompetenzen 
Titel in allgemeiner innerer Medizin, Pädiatrie oder Arbeitsmedizin oder anderen Fachgebieten, die mit elektromagnetischer Hypersensibilität in Verbindung stehen. 

Inhaber/in einer Praxisbewilligung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) (Rückerstattung durch das KVG) 

Arbeitsort
Die Konsultationen finden in Ihrer eigenen Praxis statt. 

Fragen und Bewerbung 
Kontaktieren Sie uns.
 

Liste der MedNIS-Konsiliarärzte und -ärztinnen

Um einen Konsiliararzt oder eine Konsiliarärztin in Ihrer Nähe zu finden, klicken Sie hier